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Verbrecherische Praxis in Ausländerbehörde

Die junge Welt berichtet vom Fall des in der BRD eingebürgerten Palästinensers Ibrahim Chehadeh, der in Berlin lebt.

Chehadeh hatte sich einbürgern lassen wollen und bekam vom Beamten des Ausländeramtes ein von der Bundesregierung herausgegebes Formular vorgelegt, in dem es wörtlich heißt: "Ihnen wird das Recht bestritten, in den palästinensischen Gebieten und in Israel diplomatischen oder konsularischen Schutz von den Deutschen Auslandsvertretungen zu erhalten."

Sollte er nicht einverstanden sein, könne er den Antrag auf Einbürgerung zurückziehen und bekäme 70 Prozent der Bearbeitungsgebühr von 190 € zurückerstattet. Das dazugehörige Formular liegt der jw-Redaktion vor. Das Formular verstößt de facto und de iure gegen das Grundgesetz, weil es deutsche Staatsbürger in zwei Kategorien unterteilt!

Wer im palästinensichen Bevölkerungsregister eingetragen sei, gelte für Israel weiter als Palästinenser, unabhängig von einer deutschen Staatsbürgerschaft und das Bundeskabinett trete "gegenüber der israelischen Regierung für transparente und angemessene Regelungen zur Einreise in die palästinensischen Gebiete ein", so das Auswärtige Amt auf Anfrage der Redaktion. In vorauseilendem Gehorsam büßt also die BRD gegenüber Israels die eigene Souveränität ein, wenn es um den Schutz der eigenen Staatsbürger geht. Das schreit geradezu nach einer Verfassungsklage!

Georg A. Fotiadis

Quelle: junge Welt, 26.07.2011

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Wo ist das Problem?

Der Mann wil Deutscher werden. Warum auch immer man ausgerechnet das werden will. Also muss er die Bedingungen hinnehmen. Es gibt keinen völkerrechtlichen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft in einem Land. Wenn das so wäre, würde ich sofort Mitglied von Island werden. Die haben eine lustige Sprache. Das würde ich unterstützen.

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